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Kroatische OIB-Nummer beantragen
Was die OIB-Nummer ist
Der OIB, auf Kroatisch osobni identifikacijski broj, ist die kroatische Steuer- und Identifikationsnummer. Sie besteht aus elf Ziffern, wird einmal vergeben und ändert sich lebenslang nicht. Ohne OIB können Sie in Kroatien keine Immobilie erwerben, kein Fahrzeug zulassen, kein Bankkonto eröffnen und nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Brauchen Sie einen Grundbuchauszug?
Formular mit der Adresse ausfuellen, das Dokument kommt in der Regel innerhalb von 2 Stunden per E-Mail.
Grundbuchauszug anfordernDie Nummer ist kostenlos. Sie ist keine Aufenthaltserlaubnis und begründet für sich genommen keine Steuerpflicht in Kroatien.
Wer sie braucht
- Käufer einer Immobilie. Der OIB steht im Kaufvertrag und im Antrag auf Eintragung im Grundbuch.
- Erben. Im Nachlassverfahren wird die Nummer für jeden Erben benötigt, auch wenn er im Ausland lebt.
- Vermieter. Wer eine Immobilie in Kroatien vermietet, meldet die Einkünfte unter dieser Nummer.
- Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei Gründung einer kroatischen Gesellschaft braucht jede beteiligte Person einen OIB.
Wie Sie den OIB beantragen
Zuständig ist die kroatische Steuerverwaltung, auf Kroatisch Porezna uprava. Der Antrag wird auf einem Formular gestellt, das dort ausliegt und auch online verfügbar ist.
- Persönlich in Kroatien. Sie gehen mit dem Reisepass oder Personalausweis in die örtliche Geschäftsstelle. In vielen Fällen erhalten Sie die Nummer am selben Tag, sonst innerhalb weniger Werktage.
- Über eine bevollmächtigte Person. Eine Vollmacht genügt, damit ein Anwalt, ein Makler oder eine Vertrauensperson den Antrag für Sie stellt. Wird die Vollmacht im Ausland unterschrieben, braucht sie meist eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.
- Über die diplomatische Vertretung. Kroatische Botschaften und Konsulate nehmen Anträge entgegen und leiten sie weiter. Das dauert länger als der Weg vor Ort.
Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument und, bei juristischen Personen, ein aktueller Registerauszug. Für den Antrag selbst wird keine Gebühr erhoben.
Wo Sie die Nummer später wiederfinden
Sie erhalten eine Bestätigung über die Vergabe, auf Kroatisch potvrda o OIB-u. Bewahren Sie diese auf, denn sie wird beim Notar, bei der Bank und beim Grundbuchamt verlangt. Der OIB steht später auch auf jedem kroatischen Steuerbescheid und im Grundbuchauszug neben Ihrem Namen.
Häufige Fragen
Kostet der OIB etwas?
Nein. Die Vergabe ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Vollmacht beglaubigen oder Unterlagen übersetzen lassen.
Wie lange dauert die Vergabe?
Bei persönlicher Antragstellung in Kroatien oft am selben Tag, sonst wenige Werktage. Über eine Botschaft oder ein Konsulat sollten Sie mehrere Wochen einplanen.
Brauche ich für den OIB einen Wohnsitz in Kroatien?
Nein. Die Nummer wird auch an Personen ohne Wohnsitz in Kroatien vergeben, wenn ein Grund vorliegt, etwa ein geplanter Immobilienkauf oder ein Nachlassverfahren.
Bin ich mit einem OIB in Kroatien steuerpflichtig?
Nicht allein deswegen. Steuerpflicht entsteht aus dem, was Sie tun, etwa aus Vermietung oder aus dem Erwerb einer Immobilie, nicht aus der Nummer selbst.
Kann ich den OIB online beantragen?
Das Formular ist online verfügbar, die Identität muss aber nachgewiesen werden. Ohne kroatisches elektronisches Bürgerkonto läuft der Antrag deshalb über die Geschäftsstelle, eine bevollmächtigte Person oder die diplomatische Vertretung.
Verliert der OIB seine Gültigkeit?
Nein. Die Nummer wird einmal vergeben und bleibt lebenslang dieselbe, auch wenn Sie Ihre Immobilie in Kroatien wieder verkaufen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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